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   BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12   

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https://dejure.org/2013,9431
BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12 (https://dejure.org/2013,9431)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2013 - 1 WB 61.12 (https://dejure.org/2013,9431)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2013 - 1 WB 61.12 (https://dejure.org/2013,9431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 3; SG § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Abs. 6, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3; SUV § 11; SUrlV § 15
    Beurlaubung zum Studium; Sanitätsoffizier-Anwärter; Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 3
    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Beurlaubung zum Studium; Sanitätsoffizier-Anwärter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 46 Abs 2 S 1 Nr 7 SG, § 46 Abs 6 SG, § 55 Abs 1 S 1 SG
    Widerruf der Beurlaubung zum Studium; Sanitätsoffizier-Anwärter; Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • Wolters Kluwer

    Recht der personalbearbeitenden Stelle auf Widerruf der Beurlaubung eines Sanitätsoffizieranwärters zu Studienzwecken bei Antrag des Anwärters auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • rewis.io

    Widerruf der Beurlaubung zum Studium; Sanitätsoffizier-Anwärter; Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der personalbearbeitenden Stelle auf Widerruf der Beurlaubung eines Sanitätsoffizieranwärters zu Studienzwecken bei Antrag des Anwärters auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sanitätsoffizier-Anwärter, die Beurlaubung zum Studium und die Kriegsdienstverweigerung

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12
    Jedenfalls ist der vom Personalamt der Bundeswehr als Ermessensentscheidung ausgesprochene Widerruf mit den vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verwaltungsvorschriften festgelegten Maßgaben vereinbar (zur diesbezüglichen gerichtlichen Überprüfung vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2) und weist auch im Übrigen keine Ermessensfehler auf (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO und § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO).
  • BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 11.11

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Auslegung des Klagebegehrens;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 - BVerwG 6 C 11.11 - (BVerwGE 142, 48 = Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 7 = NZWehrr 2012, 170) unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung entschieden, dass Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr auch vor Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer haben.
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 1 WB 61.12
    Das Studium ist auch für Sanitätsoffizier-Anwärter ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung des Berufsoffiziers und länger dienenden Offiziers auf Zeit (vgl. für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 Rn. 23).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 1 WDS-VR 11.12

    Grundsätze zur Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht ist Gegenstand des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 61.12.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: ... -, die Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 61.12) und die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Wegen aller Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses vom 27. März 2013 im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 61.12 verwiesen.

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 33.13

    Zu widerrufende Beurlaubung zum Studium nach Beantragung der Anerkennung als

    Eine Folge dieser Rechtsprechungsänderung ist, dass Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sanitätsdienst nicht mehr darauf angewiesen sind, unter Hinweis auf einen beabsichtigten Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ihre vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf der Grundlage der Härtefallklauseln des § 46 Abs. 6 und § 55 Abs. 3 SG zu betreiben; vielmehr haben sie nunmehr einen unmittelbaren Anspruch auf Entlassung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und § 55 Abs. 1 Satz 1 SG, sobald sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind (ebenso: Beschluss vom 27. März 2013 - BVerwG 1 WB 61.12 - Rn. 15).

    Die Bundeswehr war nicht gehindert, im Erlasswege die Behandlung von Sanitätsoffizier-Anwärtern und Sanitätsoffizier-Anwärterinnen zu regeln, die von der - erst durch die Rechtsprechungsänderung eröffneten - Möglichkeit Gebrauch machten, ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu beantragen (Beschluss vom 27. März 2013 - BVerwG 1 WB 61.12 - Rn. 18).

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